Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Jeder Manfred Webel erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2 Alle digitalen sowie zwei-, drei-, und vierdimensionalen Kunstwerke, Entwürfe, Modelle, Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Die digitalen sowie zwei-, drei-, und vierdimensionalen Kunstwerke, Entwürfe, Modelle, Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Manfred Webel weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Manfred Webel, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4 Manfred Webel überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Sowie nichts anders vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 Manfred Webel als Urheber hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken mit seinem Namen und dem Titel des Objektes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Nennung berechtigt Manfred Webel zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1 Digitale sowie zwei-, drei-, und vierdimensionale Kunstwerke, Entwürfe, Modelle, Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur digitale sowie zwei-, drei-, und vierdimensionale Kunstwerke, und/oder Entwürfe, Modelle, Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3 Werden digitale sowie zwei-, drei-, und vierdimensionale Kunstwerke, Entwürfe, Modelle, Reinzeichnungen später, oder in größerem
Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Manfred Webel berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung
zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4 Die Anfertigung von digitalen sowie zwei-, drei-, und vierdimensionalen Kunstwerken, Entwürfen, Modellen, Reinzeichnungen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Manfred Webel für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Manfred Webel hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2 Bei Zahlungsverzug kann Manfred Webel Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von digitalen sowie zwei-, drei-, und vierdimensionalen Kunstwerken, Entwürfen, Modellen, Reinzeichnungen werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2 Manfred Webel ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Manfred Webel entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Manfred Webel abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Manfred Webel im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4 Manfred Webel ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Manfred Webel dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Manfred Webel geändert werden.
6. Haftung, Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Manfred Webel Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch Manfred Webel erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Manfred Webel berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Seine persönliche Haftung ist auf 5.000 DM beschränkt.
6.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber Manfred Webel 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Manfred Webel ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
6.3 Sofern Manfred Webel notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Künstlers. Der Künstler haftet für Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit derselben.
6.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
6.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Manfred Webel.
6.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Manfred Webel nicht.
7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
7.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Manfred Webel behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Manfred Webel eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
7.3 Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der Manfred Webel übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Manfred Webel von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8. Schlußbestimmungen
8.1 Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Vollkaufleuten der Sitz von Manfred Webel in Paderborn.
8.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.